Strafverteidiger & Anwalt Barduhn | Frankfurt
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Strafverteidigung ist der Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den übermächtigen Organen des Staates, die ihrem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten nachzukommen haben.
Der Verteidiger ist Berater und Beistand des Beschuldigten. Er hat ausnahmslos alle den Beschuldigten entlastenden Umstände im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren und auch vor Gericht zur Geltung zu bringen.
Er hat weiter zur Aufgabe, seinen Klienten zu schützen, indem er über die Gesetzmäßigkeit des Verfahrens wacht.

Diese beiden Leitprinzipien der Strafverteidigung setzen wir in der täglichen Auseinandersetzung mit staatlichen Strafverfolgungsbehörden um. Fordern Sie uns.

Unsere als Fachanwälte für Strafrecht spezialisierten Rechtsanwälte sind in Strafverfahren bundesweit sowie in der Schweiz, Österreich und Luxemburg als Strafverteidiger tätig.

 
  [ Impressum ] [ ]   Stand: 31.July.2010  
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