Aggravation
Mögliches Indiz für die fehlende Glaubhaftigkeit der Angaben eines Zeugen
Aggravation (von lat. aggravare: schwerer machen, verschlimmern) ist im aussagepsychologisch-forensischen Zusammenhang eine Verschärfung der von einem Zeugen vorgetragenen Tatvorwürfe im Zuge der Aussageentstehung. Beispielsweise berichtet die Zeugin bei der ersten Einvernahme, der Beschuldigte habe ihr „mit Schlägen gedroht", bei der zweiten Einvernahme, berichtet sie, er habe ihr „eine geschmiert“, bei der dritten Einvernahme spricht sie von „zwei Ohrfeigen“. Diese fehlende Konstanz muss bei der Bewertung der Glaubhaftigkeit der Angaben Berücksichtigung finden, da sie oftmals Indiz für eine intentionale Falschaussage ist.
Der Verteidiger Barduhn begründete den beantragten Freispruch in einem Vergewaltigungsverfahren vor dem Schöffengericht Frankfurt am Main unter anderem mit einer solchen in der Aussage der Belastungszeugin festzustellenden Aggravation, das Gericht folgte ihm und sprach den Angeklagten mit rechtskräftigem Urteil vom 7. August 2012 [AG Frankfurt 911 A Ls 4871 Js 234221/11] frei.
